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Wie wird Oldenburg klimaneutral?

Die wichtigsten Maßnahmen auf einen Blick

Energie

2.3 Beschlussvorschlag 

Der Rat der Stadt Oldenburg möge beschließen, den Grundversorger (EWE) anzuhalten, die StromGrundversorgungsverträge mit Ökostrom zu bestreiten. Der Ökostrom muss mit dem Grüner Strom Label oder mit einem vergleichbaren Siegel ausgezeichnet sein. Produkte, die auf Herkunftsnachweisen beruhen, sind nicht ausreichend.

2.10 Beschlussvorschlag 

Der Rat der Stadt Oldenburg möge beschließen, dass in 2021 partizipativ und gemeinsam mit Expertinnen lokaler Forschungsinstitute in den einzelnen Stadteilen Quartierskonzepte für die CO2-freie Wärmeversorgung erarbeitet werden. Dazu sollen Anwohner*innen einbezogen werden und verschiedene Maßnahmen wie Quartiers-Nahwärme, saisonale Wärmespeicher, zentrale Wärmepumpen, kalte Nahwärme oder ähnliche Lösungen kombiniert und abgewägt werden, um gemeinsam die beste Art der regenerativen Quartiers- Energieversorgung zu finden.

2.14 Beschlussvorschlag 

Der Rat möge beschließen, dass die Dächer aller Neubauten dachfüllend mit Photovoltaik- Anlagen bestückt werden. Dazu sollen die Dächer aller Neubauten so geplant werden, dass mindestens 50 % der Dachflächen für eine Photovoltaik-Nutzung geeignet sind. Dies kann über die Bebauungspläne umgesetzt werden.

Bauen

3.1 Beschlussvorschlag 

Die Verwaltung wird aufgefordert ein Leuchtturmprojekt im Bereich klimaneutrales Bauen zu erstellen. Ziel soll sein, 1000 Haushalten durch Beratung zu ermöglichen ihre Gebäude vollständig klimaneutral zu gestalten. Die Kosten der Beratung sollen nach Durchführung der Maßnahmen erstattet werden. Das Projekt soll mit breiter Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden.

3.5 Beschlussvorschlag 

Der Rat möge beschließen, alle städtischen Gebäude bis 2030 zur Klimaneutralität umzubauen. Hierbei sollen nicht nur Maßnahmen zur Energieeinsparung berücksichtigt werden, sondern auch Flächen für erneuerbare Energieerzeugung und Dach- bzw. Fassadenbegrünung.

Verkehr

4.2 Beschlussvorschlag 

Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zu multimodalen E-Mobilstationen umzusetzen. Hierbei soll die Förderung, Attraktivitätssteigerung und Vernetzung des Umweltverbundes im Fokus stehen. Dazu ist es vorgesehen, eine größere E-Mobilstation im Zentrum (beispielsweise am Pferdemarkt) und ein Netz aus kleineren Stationen in der Peripherie zu errichten. Diese sollen Möglichkeiten zur Ausleihe von unter anderem Fahrrädern, E-Bikes, E-Rollern und E-Autos bieten. Zusätzlich ist eine Anbindung an den ÖPNV erforderlich.

4.3 Beschlussvorschlag 

Die Verwaltung wird gebeten mehr Raum für den Radverkehr und Fußgänger*innen im Stadtgebiet Oldenburgs zu schaffen. Dies soll beispielsweise durch die Umwandlung von MIV-Abbiegespuren und/oder Verschmälerung der MIV-Fahrbahn in asphaltierte Fahrradwege geschehen. So geschaffene Radwege sollen gegebenenfalls durch eine bauliche Abgrenzung gesichert sein. Dabei sollten auch innovative Elemente der Radverkehrsführung umgesetzt werden. Hierzu soll die Verwaltung konkrete Vorschläge vorstellen.

Stadtplanung und Naturschutz

5.2 Beschlussvorschlag 

Die Verwaltung wird gebeten den Landschftsrahmenplan hinsichtlich Klimaschutzbelangen zu ergänzen. Den im Landschaisrahmenplan genannten Flächen sollten hinsichtlich Artenschutz für Flora und Fauna, CO2-Speicherung und Wassermanagement Prioritäten zugewiesen werden. Anhand dieser Prioritäten kann festgelegt werden, welche Parzellen von Hoch- und Niedermoorgrünland klimaschonender als aktuell bewirtschaftet werden können (…).

5.8. Beschlussvorschlag 

Durch Vermeidung aller Eingriffe auf Moorböden, die Klimaschadgase freisetzen können, soll absoluter Moorbodenschutz betrieben werden. Die Notwendigkeit von solchen Eingriffen ist zu prüfen und der Eingriff selbst muss vom ASUK genehmigt werden.

5.15 Beschlussvorschlag 

Biogasanlage als Alternative zur aktuellen Kompostierungsanlage:

Es wird darum gebeten, die beiden folgenden Alternativen zu prüfen und die logistisch und hinsichtlich Klimaschutz sinnvollste umzusetzen:

Variante 1:

Die Planung und der Bau einer Biogasanlage durch den Abfallwirtschaisbetrieb zur Verarbeitung von Bioabfällen und Landschaftspflegematerial auf dem Betriebsgelände der AWB soll mit allem Nachdruck vorangetrieben werden und nach Auslaufen des Vertrags zur Behandlung von Biogut mit dem Landkreis Aurich direkt zur Verfügung stehen. Bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit sollen die indirekten Gewinne durch eingesparte Tonnen CO2 bilanziell eingepreist werden (aktueller CO 2 Preis ab 2021: 25 €/t, 2025: 55€/t 15 ). Das erzeugte Methan-Gas wird nach Aufreinigung lokal genutzt oder ins Gasnetz eingespeist. Für die Gärresste soll ein klimafreundliches Nutzungskonzept erarbeitet werden. Möglich wäre z.B. eine Kompostierung und darauffolgende Nutzung als Gartenerde (Ersatz von Torferde) oder eine dauerhafte Festlegung des enthaltenen Kohlenstoffs durch Verkohlung z.B. mit dem Verfahren der Hydrothermalen Carbonisierung (HTC).

Variante 2:

Eine Alternative zum Neubau einer Biogasanlage auf dem Gelände der AWB, oder eine Zwischenlösung, könnte möglicherweise die Nutzung der Biogasanlage auf der OOWV Kläranlage in Oldenburg zur Verarbeitung von Bioabfällen und Landschaftspflegematerial sein (Co-Vergärung). Es wird darum gebeten, diese Variante ebenfalls zu prüfen. Auch der Aspekt der Weiternutzung der Gärreste soll in die Bewertung dieser Variante mit einbezogen werden.

Ernährung und Konsum

6.8 Beschlussvorschlag

Die Verwaltung möge den rechtlichen Rahmen zur kostenlosen Bereitstellung von Lebensmitteln mit gegebenenfalls abgelaufen Mindesthaltbarkeitsdatum (Foodsharing, z.B. von Supermärkten) prüfen.

6.11 Beschlussvorschlag 

Der Stadtrat möge beschließen, bestehende Angebote, die das verpackungsfreie Einkaufen ermöglichen, kontinuierlich mit einem Förderprogramm finanziell zu fördern.

6.15 Beschlussvorschlag 

Der Stadtrat möge beschließen, Müllbehälter an öffentlichen Plätzen zur Verfügung zu stellen, die eine wiederverwertbare Mülltrennung in der Öffentlichkeit ermöglichen.

6.19 Beschlussvorschlag 

Der Stadtrat möge beschließen Projekte regionaler Wertschöpfungsketten über ein Förderprogramm finanziell zu fördern, wie z.B. Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaien (z.B.: Solidarische Landwirtschai) oder Bauernmärkte

Bildung, Öffentlichkeitsarbeit & Kommunikation

7.6 Beschlussvorschlag 

Wir bitten die Stadtverwaltung, eine zentrale Beratungsstelle „Klimaschutzzentrale/ Infocenter“ in der Innenstadt einzurichten. Kooperationsmöglichkeiten mit thematisch verwandten Einrichtungen sollen hierbei berücksichtigt werden.

7.9 Beschlussvorschlag 

Wir bitten die Stadtverwaltung, den Austausch zwischen Expert*innen (der einzelnen wissenschailichen Bereiche) des Klima- und Umweltschutzes und der Stadt Oldenburg gezielt voranzubringen und Wissenschailerinnen aus den relevanten Forschungsbereichen aktiv, obligatorisch und mit entsprechender Entlohnung in die Arbeit der politischen Gremien zu integrieren.